Herkunft und EUDR

Zuletzt aktualisiert am 30. April 2026

Richtlinie zu Holzherkunft und EUDR

Diese Richtlinie erklärt, woher unser Holz kommt, wie wir es messen und beschreiben, was wir über seine Trocknungshistorie wissen und wie wir uns auf die EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (die "EUDR") vorbereiten. Sie ist Teil des Vertrauensvertrags zwischen KORENA und dem Käufer: Jede Behauptung, die wir über eine Bohle machen, wird durch einen Nachweisdatensatz gestützt, der den Verkauf überdauert.

Sie ist außerdem ein Offenlegungsdokument im rechtlichen Sinn: Eigenschaften natürlichen Holzes, die hier beschrieben sind und im Fotosatz sichtbar sind, den wir für jede Bohle veröffentlichen, sind Teil der Beschreibung der Waren (siehe Verkaufsbedingungen §7 und Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung §1).

Kurzfassung: Jede Bohle auf korena.eu ist ein einzigartiges Stück, im Partnerlager fotografiert und vermessen mit einem kalibrierten Erfassungs-Stack, den wir selbst gebaut haben. Wir nennen Ihnen Holzart, Land des Partnerlagers, Feuchtegehalt zum Zeitpunkt des Listings, die gemessenen Maße und sichtbare Mängel. Wir beschaffen keine CITES Appendix-I- oder Appendix-II-Arten ohne Genehmigungen. Für Holz aus EU-Partnerlagern sammeln und offenlegen wir freiwillig die Referenz der vorgelagerten Due-Diligence-Erklärung nach EUDR Art. 5 vor dem Anwendungsdatum der Verordnung für unsere Größenklasse (siehe §8.3). Holz lebt: Maße bewegen sich mit Feuchtigkeit, Feuchtegehalt driftet bis zur Ankunft um ±2 Prozentpunkte. Nichts davon ist ein Mangel; es ist normales Materialverhalten.


1. Woher unser Holz kommt

1.1. Wir besitzen kein Lager. Bohlen werden in Partnerlagern (Premium-Hartholzlager und Sägewerke) im Rahmen einer Kommissionsvereinbarung gelagert und von dort versandt. "Martial Labs" Ltd., handelnd als KORENA, ist Verkäufer (siehe Verkaufsbedingungen §2). Nach EUDR Art. 5(6) werden Name und Anschrift des Partnerlagers dem Käufer in der Bestelldokumentation offengelegt (nicht zurückgehalten). Die Identität des Partnerlagers kann in öffentlichen Marktplatz-Listings aus operativer Vertraulichkeit ausgelassen werden, aber die Due-Diligence-Erklärung (DDS-Referenz und Lieferantenidentifikation) wird jedem Käufer nach Art. 5(6) bereitgestellt und zuständigen Behörden auf Anfrage verfügbar gemacht.

1.2. Land der Ernte wird in jedem Listing gezeigt. Zum Start stammt unser Angebot aus Bulgarien (BG), mit Rumänien (RO) im zweiten Betriebsjahr. Andere EU-Länder werden ergänzt, wenn wir dort Lager hinzufügen.

1.3. Jede Bohle trägt eine eindeutige Seriennummer (lasergraviert oder in eine nicht sichtbare Fläche eingebrannt) und ein physisches QR-Etikett, das zurück zum Capture Bundle führt. Dies ist sowohl ein Vertrauensmechanismus für Käufer als auch eine Umgehungsschutzmaßnahme für unsere Partnerlager-Beziehungen: Das Etikett ist Teil der Bohle und nicht ohne sichtbaren Nachweis entfernbar.

2. Das Capture Bundle: Was mit jeder Bohle veröffentlicht wird

Für jedes Listing veröffentlichen wir ein Capture Bundle, das von unserer KORENA Capture iOS-Anwendung erzeugt wird. Das Bundle enthält:

  • Polygonkontur der Bohle: ihre echte 2D-Form, aus einer kalibrierten Overhead-Erfassung mit ArUco-Fiduzialmarkern und ARKit / LiDAR nachgezeichnet.
  • Maße: Länge (L), Breite (B), Fläche, Umfang, Stärke und Breitenstationen bei 25%, 50% und 75% der Länge. Bei unregelmäßigen Baumkantenstücken wird L/B entlang der längsten Spanne von Ende zu Ende gemessen.
  • Feuchtegehalt zum Zeitpunkt der Erfassung, soweit gemessen, ausgedrückt in Prozentpunkten (typischer Bereich 6–12% für kammergetrocknetes Hartholz).
  • Fotosatz: roh, feucht abgewischt, hinterleuchtete Kante, Stirnholz, Lineal im Bild und Nahaufnahmen aller Mängel.
  • Metadaten zur Erfassung selbst (Kamera, Markeraufbau, verwendeter Segmenter, Datum, Lichtbedingungen, soweit relevant).

Das Bundle wird in unseren Unterlagen für den längeren Zeitraum von 10 Jahren (bulgarisches Rechnungslegungsrecht) und 24 Monaten nach Abschluss eines verbundenen Anspruchs aufbewahrt.

2.7. Fotodaten und GDPR. Der Fotosatz ist darauf ausgelegt, die Bohle zu zeigen, nicht die Lagerumgebung oder Personen. Wenn ein Foto zufällig eine Person enthält, holt KORENA die vorherige Einwilligung des Partnerlagers ein oder schwärzt personenbezogene Daten vor Veröffentlichung. Rohfotos werden nach der Aufbewahrungsregel für Capture Bundles (§2) aufbewahrt, und Zugriff ist auf KORENA Mitarbeitende, das relevante Partnerlager zur Streitbeilegung und Behörden auf Anfrage beschränkt.

3. Holzartbestimmung

3.1. Die im Listing angegebene Holzart ist die Holzart, für die wir die Bohle halten, auf Grundlage von: (a) den eigenen Unterlagen und Lieferantendokumenten des Partnerlagers; (b) makroskopischen Merkmalen (Maserung, Strahlenbild, Farbe, Dichte); (c) wenn Zweifel bestehen, Bestätigung durch einen qualifizierten Sortierer.

3.2. Wir führen nicht routinemäßig DNA- oder mikroskopische anatomische Tests zur Holzartbestimmung durch. Wenn Holzartsicherheit für Ihr Projekt kritisch ist (typischerweise Instrumentenbauqualität), sagen Sie uns dies vor Aufgabe der Bestellung, und wir können eine erweiterte Bestimmung auf Ihre Kosten arrangieren. CITES-Eskalationsregel: Wenn makroskopische Merkmale der Bohle berechtigte Zweifel wecken, dass es sich um eine CITES Appendix-I- oder Appendix-II-Art handeln könnte, wird die Bohle nicht gelistet, bis DNA- oder mikroskopische anatomische Prüfung Holzart und CITES-Status bestätigt. Die Testkosten trägt KORENA oder werden mit dem Partnerlager verhandelt.

3.3. Ein Fehler bei der Holzartbestimmung wird als Nichtkonformität nach der gesetzlichen Gewährleistung für Verbraucherkäufer und nach der gewerblichen Garantie für Geschäftskäufer behandelt. Siehe Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung §1.

4. CITES und geschützte Arten

4.1. Wir beschaffen und listen im ersten Betriebsjahr oder bis wir die passenden Genehmigungen und Import- / Reexportdokumente halten keine Arten, die in CITES Appendix I oder Appendix II enthalten sind. Nicht abschließende Beispiele erfasster Arten (alle Dalbergia spp., Palisander, einschließlich African blackwood D. melanoxylon; Pterocarpus spp., einschließlich P. indicus / pau d'arco; Guibourtia tessmannii (bubinga); Diospyros spp. (Ebenholz); Swietenia macrophylla (Mahagoni); Aniba rosaeodora (rosewood / pau rosa); Intsia spp. (merbau)). Maßgeblich ist die zum Listing-Zeitpunkt geltende CITES-Anhangsliste, geführt vom CITES-Sekretariat unter cites.org. Wenn ein Käufer eine Art anfragt, von der er glaubt, dass sie CITES-gelistet sein könnte, kontaktieren Sie office@korena.eu. Wir prüfen den Status vor Bestellaufgabe.

4.2. Wenn eine von uns gelistete Art später in einen Anhang aufgenommen wird, wird vorhandener Bestand nur im nach Übergangsregeln erlaubten Umfang weiterverkauft, mit vollständiger Offenlegung gegenüber dem Käufer; neuer Bestand wird erst hinzugefügt, wenn Genehmigungen vorliegen.

5. Trocknung und Feuchte

5.1. Standardmäßig kammergetrocknet. Auf korena.eu gelistete Bohlen sind kammergetrocknet, sofern das Listing nichts anderes ausdrücklich angibt. Typischer Feuchtegehalt beim Listing ist 6–12% (Ziel 8–10% für Innenmöbel).

5.2. Feuchte wird gemessen mit einem kalibrierten Stift- oder stiftlosen Feuchtemessgerät zum Zeitpunkt der Erfassung an einer repräsentativen Stelle der Bohle. Messwerte werden nach EN 1310 genommen; Gerätetyp (Stift / stiftlos) ist in den Capture-Bundle-Metadaten vermerkt. Der Messwert wird im Listing veröffentlicht.

5.3. Feuchtedrift bis zur Lieferung: typischerweise bis zu ±2 Prozentpunkte. Holz ist hygroskopisch; es verliert oder gewinnt Feuchte im Transport und bei Lagerung entsprechend der relativen Umgebungsfeuchte, nach EN 1310-Feuchtemessstandard und Praxis für kammergetrocknetes Hartholz bei gemäßigten EU-Transportbedingungen. Ein Messwert von 9% im Partnerlager kann in einer beheizten Werkstatt im Berliner Winter 7% oder in einem feuchten Mittelmeersommer 11% anzeigen. Diese Drift ist normal, erwartet und kein Mangel. In extremen Klimabedingungen kann die Drift diesen Bereich überschreiten.

5.4. Luftgetrocknete Bohlen (wenn als solche gelistet) sind ohne weitere Trocknung nicht für Innenräume klimatisiert. Sie werden an Holzverarbeiter verkauft, die verstehen, dass vor Fügen oder Finish weitere Konditionierung erforderlich ist.

6. Holzbewegung und andere natürliche Eigenschaften

6.1. Maßbewegung. Hartholz dehnt sich bei Feuchte aus und zieht sich zusammen, hauptsächlich quer zur Faser (tangential und radial). Typische Bewegung liegt bei typischen Innenraum-Feuchtebereichen in der Größenordnung von ±1% quer zur Faser; entlang der Faser weniger. Bei einer 800 mm breiten Eichenbohle ist über die Jahreszeiten eine Breitenänderung von ca. 6–8 mm zu erwarten. Dies ist normal und kein Mangel.

6.2. Stirnrisse (kleine Risse senkrecht zum Stirnholz) sind bei bohlegeschnittenem Hartholz üblich und kein Mangel. Wo sie groß genug sind, um die Nutzung der Bohle zu beeinträchtigen, sind sie im Listing-Fotosatz sichtbar und entsprechend offengelegt.

6.3. Splintholz, Mineralstreifen und Maserungsvariation innerhalb derselben Holzart sind Teil des Charakters der Bohle und im Listing-Fotosatz sichtbar. Bohlen mit starker Zeichnung (curl, fiddleback, quilt) werden entsprechend gelistet.

6.4. Äste, Rindeneinschlüsse und Baumkantenprofil sind charakteristisch für bohlegeschnittenes Holz, besonders Stücke mit Baumkante. Der Listing-Fotosatz legt alle solchen Merkmale offen, die für einen sorgfältigen Prüfer sichtbar sind.

6.5. Insekten- oder Pilzaktivität: Aktiver Befall und lebende Fäule werden bei Annahme ausgeschlossen. Aktiver Insektenbefall oder aktive Pilzfäule ist nicht akzeptabel; jede Bohle mit solchen Zuständen wird nicht gelistet. Historische Holzwurmaustrittslöcher, alter Bläuebefall oder verheilte Rissbildung sind nicht disqualifizierend und werden im Fotosatz offengelegt, wenn sichtbar. Wenn ein Kunde nach Lieferung aktive Insektenaktivität oder lebende Fäule meldet, wird dies als Nichtkonformität nach der Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung behandelt.

7. Fotoprotokoll

Für jede Bohle veröffentlicht das Listing einen standardisierten 6-Foto-Satz:

  1. Roh, trocken: die Bohle, wie sie aus der Kammer kam, in gleichmäßig diffusem Licht.
  2. Feucht abgewischt: die Bohle nach Wischen mit Mineral Spirit oder einem ähnlichen nicht finishenden Benetzungsmittel, um Zeichnung und Farbe zu zeigen, die die Bohle nach Finish haben wird.
  3. Hinterleuchtete Kante: die Baumkante hinterleuchtet, um Risse, Hohlstellen oder dünne Stellen sichtbar zu machen, die sonst nicht erkennbar sind.
  4. Stirnholz: beide Enden, Nahaufnahme, um Faserorientierung, Jahrringzahl und Trocknungsrisse zu zeigen.
  5. Lineal im Bild: ein Maßstabsfoto mit physisch vorhandenem Lineal im Bild; dies ist Teil der Prüfspur der Messung.
  6. Mängel-Nahaufnahmen: jedes Merkmal, das ein sorgfältiger Käufer kennen sollte: Äste, Hohlstellen, Spalten, reparierte Bereiche, Mineraleinschlüsse, Rindentaschen.

Fotos werden unter kontrollierten Bedingungen mit Graukartenkalibrierung für Farbtreue aufgenommen, soweit vernünftigerweise möglich. Farbdarstellung auf dem Display des Käufers liegt außerhalb unserer Kontrolle; siehe §6.3 oben und Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung §1.1.

8. EUDR: EU-Verordnung 2023/1115

8.1. Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) legt Due-Diligence-Pflichten für Marktteilnehmer und Händler fest, die bestimmte Rohstoffe, einschließlich Holz, die mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sein können, auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder bereitstellen.

8.2. KORENA Rolle nach der EUDR:

Für Holz aus EU-basierten Partnerlagern ist KORENA ein EUDR-Händler (Art. 5), kein Operator (Art. 4). Händlerpflichten umfassen: (a) prüfen, dass jedes Partnerlager (der vorgelagerte Operator) eine Due Diligence Statement (DDS) für die Bohle ausgestellt hat; (b) Aufbewahrung eines Datensatzes zur Identität des Lieferanten, zur Bohle und zum Käufer; (c) Bereitstellung der DDS-Referenz an den Käufer nach Art. 5(6); (d) Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden auf Anfrage.

Wenn KORENA künftig direkt aus einer Nicht-EU-Quelle importiert, wird KORENA für diese Sendung Operator, und Art. 4-Pflichten (Risikobewertung, unabhängige Due Diligence, DDS-Ausstellung) gelten. Diese Richtlinie wird dann aktualisiert.

8.3. Anwendungsdaten, geprüft am 2026-05-03 gegen EUR-Lex Regulation (EU) 2025/2650 und den EUDR-Hinweis der Kommission Access2Markets:

  • Große und mittlere Operatoren und Händler: 30. Dezember 2026, nach Artikel 38(2) der Verordnung (EU) 2023/1115 in der durch Artikel 1(25) der Verordnung (EU) 2025/2650 ersetzten Fassung (in Kraft seit 26. Dezember 2025).
  • Kleinst- und kleine Operatoren und Händler (wenn der Operator eine natürliche Person oder ein Kleinst-/Kleinunternehmen ist, das bis 31. Dezember 2024 als solches gegründet wurde): 30. Juni 2027, nach Artikel 38(3) der Verordnung (EU) 2023/1115 in der durch Artikel 1(25) der Verordnung (EU) 2025/2650 ersetzten Fassung.

KORENA stuft sich als kleiner Operator ein (Ein-Geschäftsführer-Mikrounternehmen, "Martial Labs" Ltd., gegründet vor dem 31. Dezember 2024). Vollständige EUDR-Due-Diligence und DDS-Einreichung sind für KORENA ab 30. Juni 2027 erforderlich. [FOLLOW-UP: KORENA EUDR-Operator-Größenklassifizierung (Personalbestand und Umsatzschwellen gegen den Anhang zu Empfehlung 2003/361/EG) bestätigen, bevor das verschobene Datum herangezogen wird.]

Hinweis: Eine Vereinfachungsprüfung der Kommission zur EUDR ist bis 30. April 2026 fällig (Art. 34a, eingefügt durch Verordnung (EU) 2025/2650) und kann von weiteren Gesetzgebungsvorschlägen begleitet werden; dieser Abschnitt wird aktualisiert, wenn ein weiteres Änderungsinstrument in Kraft tritt.

Händlerpflichten nach Art. 5 EUDR gelten für KORENA noch nicht; sie beginnen zu dem oben für KORENA Größenklasse genannten Datum. KORENA sammelt und offenlegt dennoch bereits freiwillig und vorwärtskompatibel vorgelagerte DDS-Referenzen nach Art. 5(6), soweit Partnerlager sie bereitstellen können.

8.4. DDS-Referenz und Lieferantenidentität:

Jede Bohle, die am oder nach dem EUDR-Anwendungsdatum für KORENA Größenklasse (siehe §8.3) in Verkehr gebracht wird, enthält eine DDS-Referenz in der Bestelldokumentation (bereitgestellt vom Partnerlager-Operator); Bohlen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht werden, tragen die Referenz, soweit das Partnerlager sie bereitstellen kann. Die DDS-Referenz, Name und Anschrift des Partnerlagers (Art. 5(6)) und eine Zusammenfassung des DDS-Inhalts werden dem Käufer bereitgestellt und 5 Jahre nach Art. 11 aufbewahrt.

Wenn eine Bohle ohne gültige vorgelagerte DDS-Referenz in Verkehr gebracht wird, zieht KORENA das Listing sofort zurück und erfüllt die Bestellung nicht.

8.5. Unsere Vorbereitung und Aufbewahrung:

  • Das Capture Bundle (§2) und die QR-verknüpfte stückgenaue Rückverfolgbarkeit sind die technische Grundlage unserer DDS- und Traceability-Pipeline.
  • Für jedes Partnerlager erfassen wir Informationen zur Beschaffungsrichtlinie (Ernteregion, Lieferkette vor dem Lager, Erntedatum, Holzart) in der Detailtiefe, die EUDR Art. 9(1) verlangt.
  • Die Länderrisikoklassifizierung der Ernteregionen wird gemäß den zum Zeitpunkt der Annahme geltenden Durchführungsakten der Kommission erfasst.
  • Datensätze (DDS-Referenz, Lieferantenidentität, Käuferidentität, Bohlenkennung) werden für den längeren Zeitraum aufbewahrt von: (a) 5 Jahren ab Inverkehrbringen der Bohle (EUDR Art. 11); (b) 10 Jahren ab Ausstellungsjahr (bulgarisches Rechnungslegungsrecht); und (c) 24 Monaten nach Abschluss eines verbundenen Anspruchs oder Streits.

8.6. GPSR: Verordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation)

Hartholzbohlen sind Artikel (keine chemischen Stoffe) nach der GPSR. KORENA bringt sie als Händler/Vertreiber in Verkehr. Wir erfüllen Art. 5 (Pflicht, nur sichere Artikel in Verkehr zu bringen) und Art. 6 (Bereitstellung von Informationen). Wir haben keine Nichtkonformitätsmeldungen erhalten; wir führen noch keine Post-Market-Surveillance-Unterlagen, da das Volumen vor dem Start liegt. Wenn ein ernstes Risiko identifiziert wird (z. B. eine Bohle splittert aufgrund eines Kammerfehlers unvorhersehbar), benachrichtigen wir sofort die Marktüberwachungsbehörde und ziehen betroffenen Bestand zurück. Kontaktieren Sie office@korena.eu, um ein Sicherheitsanliegen zu melden.

9. Zertifizierungsangaben und verantwortliche Offenlegung

9.1. FSC / PEFC-Zertifizierung: Chain-of-Custody-Prüfung. Wir behaupten derzeit keine FSC- oder PEFC-Zertifizierung für den gesamten Katalog. Wenn ein Partnerlager eine Bohle mit FSC- oder PEFC-Zertifizierungsunterlagen liefert, kann KORENA die Bohle mit Zertifizierungsreferenz listen (Zertifikatsnummer, ausstellende Stelle, Umfang). KORENA prüft das Zertifikat nicht unabhängig bei der ausstellenden Stelle; das Partnerlager bleibt zertifizierter Operator. Wir machen keine pauschalen "FSC"-, "PEFC"- oder "zertifiziert nachhaltig"-Behauptungen für Bohlen ohne individuelle, aktuelle Zertifizierungsdokumentation pro Bohle. Wenn ein Käufer eine Zertifizierungsangabe bestreitet, prüfen wir mit der ausstellenden Stelle und beheben den Befund.

9.2. Was wir nicht behaupten. Um ehrlich zu bleiben:

  • Wir behaupten keinen "CO2-neutralen" Versand oder Betrieb. Wir berechnen, kompensieren oder behaupten derzeit nicht den CO2-Fußabdruck unserer Sendungen. Wenn wir damit beginnen, wird dies auf messbarer Methodik beruhen, nicht auf Greenwashing.
  • Wir behaupten nicht, dass die gelisteten Arten in jedem Ziel außerhalb der EU universell legal importiert werden dürfen. Käufer außerhalb der EU sind für die Einhaltung ihres eigenen Importrechts verantwortlich (CITES, Pflanzengesundheit usw.).

10. Anliegen melden und Hinweisgeberschutz

Meldungen zu Falschbeschreibung, Fehlidentifikation, Beschaffungsfehlverhalten oder Sicherheits-/Compliance-Risiken können an office@korena.eu (überwacht durch den Compliance Officer) oder per Post an "Martial Labs" Ltd., 8A Yordan Badev Str., 1700 Sofia, Bulgaria gesendet werden.

Meldende, ob Kunden, Mitarbeitende oder Lieferkettenpartner, sind durch das bulgarische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937) geschützt. Meldungen werden vertraulich behandelt; Vergeltung ist verboten. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 5 Arbeitstagen, untersuchen unparteiisch und antworten innerhalb von 30 Tagen.

Wenn ein Anliegen substantiiert ist, ziehen wir die Bohle aus dem Verkauf und benachrichtigen jeden betroffenen Käufer.

Externe Meldewege (falls Sie nicht an KORENA melden möchten): State Forestry Agency of Bulgaria, CITES Management Authority (Bulgaria) oder die nationale Marktüberwachungsbehörde für GPSR.

11. Aktualisierungen

Diese Richtlinie wird aktualisiert, wenn:

  • Ein neues Regulierungsregime (insbesondere EUDR-Phasen) wirksam wird.
  • Wir Partnerlager ändern oder ein neues Lieferland hinzufügen.
  • Wir das Fotoprotokoll oder den Erfassungs-Stack so ändern, dass dies beeinflusst, was wir pro Bohle veröffentlichen.
  • Eine wesentliche Änderung unserer Zertifizierungshaltung stattfindet (z. B. Chain-of-Custody-Programm).

12. Sprachen

Diese Richtlinie ist auf Englisch verfasst. Übersetzungen können auf der Website verfügbar gemacht werden. Die englische Fassung ist die Arbeitsquelle.


Zuletzt geprüft: 2026-04-30 · Nächste Prüfung: 2026-12-30 (oder früher bei Auslöser; EUDR-Anwendungsdaten und Zeitplan der Händlerpflichten vor nächster Prüfung erneut verifizieren).