Versand und Lieferung
Zuletzt aktualisiert am 30. April 2026
Versand- und Lieferrichtlinie
Diese Richtlinie erklärt, wie, wohin und wann wir Bohlen aus einem Partnerlager zu Ihnen versenden, was es kostet und was zu tun ist, wenn unterwegs etwas schiefgeht. Sie ist Teil unserer vorvertraglichen Informationen nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (Artikel 6) und wird in die Verkaufsbedingungen einbezogen.
Kurzfassung: Wir liefern in die EU. Bulgarien → 3–7 Werktage (Sofia/große Städte) oder 5–10 Werktage (andere); restliche EU → 7–15 Werktage. Bordsteinkantenlieferung ist Standard für normale Fracht; das Abladen liegt in Ihrer Verantwortung, sofern Sie keine Ladebordwand kaufen. Wir subventionieren Versand nicht; der Preis im Checkout ist der tatsächliche Frachtpreis zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Bei Ankunft beschädigt? Vermerken Sie "beschädigt erhalten" auf dem Lieferschein, fotografieren Sie alles und schreiben Sie innerhalb von 7 Tagen an office@korena.eu, unabhängig davon, ob Sie unterschrieben haben. Das vollständige Schadensprotokoll und Ihre Rechtsbehelfe bei Nichtkonformität stehen in der Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung §3.
1. Wohin wir liefern
Wir liefern an:
- Bulgarien: alle Adressen mit regulärer Abdeckung durch Speedy, Econt oder Palettendienstleister.
- Alle anderen 26 EU-Mitgliedstaaten: Adressen auf dem Festland oder erreichbar per Standard-EU-Palettenfracht.
- EWR außerhalb der EU (Norwegen, Island, Liechtenstein) und Schweiz: nur auf Anfrage; schreiben Sie für Angebot, Zollabwicklung und Zusatzgebühren an office@korena.eu.
- Außerhalb Europas: derzeit kein Versand. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf; wir können in Einzelfällen eine Frachtweiterleitung anbieten, wobei Sie Importeur der Aufzeichnung sind.
Einige Inseln und abgelegene Regionen innerhalb der EU werden regelmäßig von Transportdienstleistern mit Zuschlägen belegt; wir reichen diesen Zuschlag transparent im Checkout weiter.
Für Waren, vor allem übergroße oder anderweitig nicht regulär belieferbare fertige Stücke, bei denen im Checkout kein aktueller Tarif eines Transportdienstleisters angezeigt werden kann, vereinbaren wir die Lieferung über ein individuelles Lieferangebot. Wir erstellen das Angebot nach Aufgabe der Bestellung, wie in den Verkaufsbedingungen unter Lieferangebote beschrieben. Für diese Sendungen bleibt die Bordsteinkantenlieferung gemäß §6 der Standard.
2. Transportdienstleister
Der verwendete Transportdienstleister hängt von Gewicht, Maßen und Ziel der Bohle ab:
- Speedy AD (Bulgarien + ausgewählte regionale grenzüberschreitende Strecken) oder Econt Express AD (Bulgarien): für kleinere Stücke und Bretter in Standardgröße innerhalb der Paketgrenzen (typische Grenze ca. 30 kg oder volumetrisches Äquivalent pro Paket).
- Econt Cargo (Bulgarien, Lieferung bis zur Tür): palettierte Fracht für Bohlen oberhalb der Paketgrenzen, bis zu 300 cm Länge. Wo es praktischer ist, kann das Partnerlager stattdessen eigene Fracht organisieren.
- EU-Palettenfrachtspediteur (konkreter Dienstleister wird zum Start bestätigt): für grenzüberschreitende EU-Sendungen, die als Fracht auf Europalette oder Industriepalette versandt werden, oberhalb der Paketgrenzen.
- Spezialisierte Schwerlastkuriere: nach Angebot, für Bohlen, die Standardpalettenmaße oder -gewicht überschreiten.
Wir wählen den Dienstleister, der zum Stück am besten passt. Für jede Sendung teilen wir Ihnen beim Versand eine Sendungsnummer mit.
3. Lieferzeiten
| Ziel | Typische Lieferzeit, von Zahlungserfassung bis Lieferung |
|---|---|
| Bulgarien, Sofia und große Städte | 3–7 Werktage |
| Bulgarien, andere Adressen | 5–10 Werktage |
| EU, benachbart (RO, GR, MK, RS, TR-Grenze) | 5–10 Werktage |
| EU, anderes Festland | 7–15 Werktage |
| EU, Inseln / abgelegen | 10–20 Werktage |
Lieferzeit = Vorbereitungszeit im Partnerlager (typischerweise 1–3 Werktage für Kistenbau, Etikettierung und Abholvereinbarung) + Transportzeit des Dienstleisters.
Dies sind Schätzungen, keine Garantien. Wenn eine uns zurechenbare Verzögerung die Obergrenze wesentlich überschreitet, siehe Verkaufsbedingungen §6.4.
4. Kosten
4.1. Wir subventionieren Versand nicht. Der im Checkout angezeigte Preis ist der tatsächliche Dienstleistersatz zuzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr (falls angewendet) für Kisten- und Palettenbau. Es gibt keinen aufgeblähten "Versandaufschlag".
4.2. Richtwerte, zur Planung Ihres Projektbudgets; der tatsächliche Checkout-Preis ist immer maßgeblich:
| Sendung | Richtwert |
|---|---|
| Kleines Brett innerhalb Bulgariens, Speedy-/Econt-Paket | €10–30 |
| Einzelne Bohle innerhalb Bulgariens, Palette | €40–80 |
| Einzelbohle als EU-Palette, BG → DE / NL / AT | €200–300 |
| Einzelbohle als EU-Palette, BG → ES / PT / SE / FI | €280–400 |
| Mehrbohlen-Palette (kombinierte Bestellung) | typischerweise weniger pro Stück als oben, im Checkout berechnet |
4.3. Bestellungen mit mehreren Bohlen. Wenn Sie mehr als eine Bohle an dieselbe Adresse bestellen, konsolidieren wir die Sendung, soweit möglich, um Kosten zu senken. Konsolidierung setzt voraus, dass die Waren innerhalb der Gewichts- und Maßgrenzen des Dienstleisters zusammen versandt werden können.
4.4. Zuschläge, vor dem Checkout offengelegt. Die Richtwerte in §4.2 gelten für Standard-Bordsteinkantenlieferung. Zusätzliche Zuschläge können anfallen und werden separat im Checkout angezeigt, bevor Sie auf die kostenpflichtige Bestellschaltfläche klicken:
| Zuschlagsart | Richtwert | Gilt wenn |
|---|---|---|
| Ladebordwand / Tail-lift-Service | €50–€150 | Sie fügen ihn im Checkout hinzu; empfohlen für Bohlen über ca. 50 kg, wenn Sie keinen Gabelstapler/Hubwagen haben. |
| Zuschlag für abgelegenes Gebiet | +10% bis +100% der Basisfracht | Lieferung auf EU-Inseln, in abgelegene Regionen oder Gebiete mit eingeschränktem Dienstleisterzugang. Wird anhand der Postleitzahl automatisch im Checkout angewendet. |
| Innenzustellung / White-glove | €200–€500+ | Erfordert vorherige Anfrage; kontaktieren Sie office@korena.eu für ein Angebot, bevor Sie die Bestellung aufgeben. |
| Wohngebietszuschlag | €25–€75 | Kann in einigen Regionen zusätzlich zur Ladebordwand anfallen; wird im Checkout angezeigt. |
| Gebühr für erneute Zustellung (fehlgeschlagene Lieferung, unvollständige Adresse) | €50–€150 | Wird nur berechnet, wenn der erste Zustellversuch wegen ungenauer oder unvollständiger Adressdaten scheitert. |
4.5. MwSt. auf Versand. Versand ist Teil der Gegenleistung für die Waren und folgt der MwSt.-Behandlung der Bestellung, d. h. im MwSt.-inklusive Preis für B2C enthalten, separat ausgewiesen für B2B-Reverse-Charge-Rechnungen.
Bei Waren, für die ein individuelles Lieferangebot erforderlich ist, zeigt die Produktseite vor Aufgabe der Bestellung einen ungefähren Lieferkostenbereich. Die angenommene Fracht wird gemäß §4.10 der Verkaufsbedingungen getrennt von den Waren in Rechnung gestellt.
5. Zoll, Abgaben und Importeurstatus
5.1. Innerhalb der EU: kein Zoll, keine Abgaben, keine Einfuhrumsatzsteuer; Sendungen bewegen sich im freien Warenverkehr. Alle an EU-Adressen versandten Holzbohlen müssen eine Due-Diligence-Statement-Referenznummer gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) enthalten, wenn die Bohle die Anwendungsbereichskriterien erfüllt (tropisches Holz oder Holz mit hohem Entwaldungsrisiko). Details siehe Richtlinie zu Holzherkunft und EUDR.
5.2. EWR außerhalb der EU (NO, IS, LI) und Schweiz: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen im Zielland an und werden von Ihnen (dem Käufer) als Importeur bei Lieferung bezahlt. Der Zollagent des Transportdienstleisters erhebt sie im Namen der Zielbehörde. Sie übernehmen die Verantwortung für Importkonformität und Abgaben ab dem Moment, in dem die Waren dem ersten Transportdienstleister übergeben werden.
5.3. Außerhalb Europas (falls ausnahmsweise arrangiert): Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen an und werden von Ihnen bezahlt. Für Ziele außerhalb der EU sind Sie Importeur, sofern DDP (Delivered Duty Paid) nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Da KORENA standardmäßig innerhalb der EU versendet, besitzen wir derzeit keine EORI-Nummer; eine wird vor jeder Nicht-EU-Sendung eingeholt. Am Tag einer solchen Sendung stellen wir Ihnen bereit: (i) unsere EORI-Nummer; (ii) das Capture Bundle (Rechnung + Bohlenmetadaten); und (iii) die Zollunterlagenreferenz des Transportdienstleisters. Sie melden an und zahlen Abgaben und MwSt. im Zielland.
5.4. Wertangabe. Wir geben den vollen Marktwert der Waren auf allen Zollpapieren an. Wir deklarieren auf Anfrage keinen niedrigeren Wert. Unterdeklaration ist Zollbetrug und kann für Sie als Importeur zu Strafen, Beschlagnahme oder strafrechtlicher Haftung führen. Wenn Sie eine Zollrechnung erhalten, die höher ist als erwartet, kontaktieren Sie die Zielzollbehörde, nicht uns.
6. Wie "Lieferung" tatsächlich aussieht: Bordsteinkante als Standard und rechtliche Lieferung
6.1. Bordsteinkante ist Standard. Bohlen werden auf einer Europalette oder Industriepalette versandt. Der Standardservice für grenzüberschreitende Fracht ist Bordsteinkantenlieferung an eine Erdgeschossadresse: Der Fahrer liefert die Palette an den Bordstein, der der Lieferadresse am nächsten liegt, und benachrichtigt Sie zur Abholung. Dies ist der verbraucherfreundliche Standard, weil das Risiko zu einem Zeitpunkt auf Sie übergeht, zu dem Sie die Palette prüfen können, bevor Sie Besitz ergreifen.
6.2. Das Abladen vom Lkw auf Ihr Gelände liegt in der Verantwortung des Käufers, sofern keine Ladebordwand oder kein spezialisierter Abladeservice bestellt wurde. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, beim Tragen der Bohle in ein Gebäude, Treppen hinauf, in eine Werkstatt oder über den Bordstein hinaus bis zu Ihrem Eingang zu helfen. Wenn Sie keinen Zugang zu Gabelstapler oder Hubwagen haben und die Bohle über ca. 30 kg wiegt, empfehlen wir dringend, Ladebordwandservice zu kaufen (siehe §4.4).
6.3. Rechtliche Lieferung nach Verbraucherschutzrecht. Für die Zwecke der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Art. 18) und §6.2 der Verkaufsbedingungen erfolgt die Lieferung in dem Moment, in dem Ihnen die Palette am vereinbarten Bordsteinkantenort angeboten wird und Sie in der Lage sind, Besitz daran zu ergreifen (d. h. der Fahrer hat die Palette abgesenkt und Sie oder ein Vertreter/Beauftragter sind anwesend). In diesem Moment geht das Risiko von Verlust oder Beschädigung auf Sie über. Wenn Sie am Bordstein keinen Besitz ergreifen können, etwa weil Sie keinen eigenen Transport haben oder der Gebäudezugang ohne Hilfe unmöglich ist, verlagert Ladebordwandservice den Besitz an einen Ort, an dem Sie ihn empfangen können.
6.4. Innenzustellung und White-glove-Service werden nicht standardmäßig angeboten. Kontaktieren Sie office@korena.eu vor Aufgabe der Bestellung, wenn dies erforderlich ist; wir bieten es separat an (Richtwert €200–€500+, je nach Standort und Umfang).
6.5. Zugang. Sie sind verantwortlich für genaue Lieferadressdaten, einschließlich Zugangscodes, Toröffnungen, Beschränkungen enger Straßen, Fahrzeuggrößenbeschränkungen oder Arbeitszeitbeschränkungen für Frachtfahrzeuge. Fehlgeschlagene Lieferungen wegen ungenauer oder unvollständiger Adressdaten werden als erneute Zustellung zu Ihren Kosten behandelt (siehe §9.2).
7. Prüfung bei Lieferung: Schadensprotokoll
7.1. Sie müssen nicht vor dem Unterschreiben prüfen. Sie dürfen den Lieferschein sofort unterschreiben, ohne die Palette zu öffnen; dadurch verzichten Sie nicht auf Ihren Schadensanspruch. Eine Prüfung vor Unterschrift stärkt jedoch Ihre Position.
7.2. Wenn Sie prüfen und sichtbaren Schaden feststellen, vermerken Sie auf dem Lieferschein "unter Vorbehalt erhalten, beschädigt" (oder lokale Entsprechung), fotografieren Sie die gelieferte Palette und fotografieren Sie die Bohle selbst nach dem Auspacken.
7.3. Melden Sie Schaden innerhalb von 7 Tagen an office@korena.eu, unabhängig davon, ob Sie den Schein unterschrieben oder die Palette bei Lieferung geöffnet haben. Fügen Sie bei:
- Ihre Bestellnummer
- Fotos von Palette und Bohle
- Beschreibung des Schadens und wie er die Nutzung beeinträchtigt
- Lieferdatum und Name des Transportdienstleisters
7.4. Sie dürfen die Lieferung vollständig verweigern, wenn der Schaden so schwer ist, dass die Bohle offensichtlich unbrauchbar ist. Vermerken Sie "verweigert, schwer beschädigt" auf dem Lieferschein und schreiben Sie sofort an office@korena.eu. Wir koordinieren mit dem Dienstleister die Rückführung oder Umleitung der Sendung und stellen eine vollständige Erstattung oder Ersatz aus.
7.5. Nichtkonformität gegenüber Transportschaden. Wenn die Bohle beschädigt ist, weil (a) sie mangelhaft war, als sie das Partnerlager verließ (Nichtkonformität), oder (b) der Schaden im Transport entstand (Transportschaden), ist der Rechtsbehelf derselbe: Rückgabe nach der Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung §3 (Nichtkonformität: wir zahlen Rückversand) oder über Ihren Transportdienstleisteranspruch (Transportschaden: Dienstleister zahlt, wenn Sie Nachweis des Zustands vor Versand haben). Sie müssen sich nicht zwischen beiden entscheiden. Siehe Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung §1 zur Klarstellung des Umfangs von Gewährleistung gegenüber Widerruf.
8. Risiko von Verlust und Versicherung
Jede Bohle wird versichert versendet. Da jedes Stück ein Unikat ist und nicht neu hergestellt werden kann, arrangiert KORENA eine Transportversicherung für die beauftragte Fracht. Die Deckung ist nach dem Wert der Bohle gestaffelt und erreicht bei hochwertigen Stücken den vollen Verkaufswert. Die Kosten dieser Deckung sind im an der Kasse angezeigten Frachtpreis enthalten; sie sind kein separater, vom Käufer zu zahlender Zusatz, und Sie werden nie gebeten, die Bohle selbst zu versichern.
Die Transportversicherung deckt physischen Verlust oder Beschädigung der Bohle während des Transports. Sie ist getrennt von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht und vom Rückgabeprozess (siehe Rückgabe- und Gewährleistungsrichtlinie): eine im Transport beschädigte Bohle ist ein Versicherungs- und Transportschadensanspruch, keine Rückgabe wegen Meinungsänderung.
Das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Waren geht über:
- Für Verbraucher: bei physischer Lieferung an Sie oder Ihren Beauftragten, d. h. wenn die Palette am Bordsteinkantenort bereitgestellt wird und Sie in der Lage sind, Besitz daran zu ergreifen (siehe §6.3). Bis zu diesem Moment tragen wir das Risiko, und die von uns arrangierte Transportversicherung deckt die Bohle, solange sie in unserer Hand ist.
- Für Geschäftskäufer: bei Übergabe der Waren an den ersten Transportdienstleister. Sobald an den Dienstleister übergeben, tragen Sie das Risiko gemäß den Verkaufsbedingungen. Die von KORENA arrangierte Transportversicherung begleitet die Sendung weiterhin; bei einem berechtigten Transportschadensanspruch stellen wir die Kontaktdaten des Dienstleisters, die Sendungsnummer und die Versicherungsreferenz bereit und koordinieren den Anspruch gegen diese Deckung, anstatt Sie auf die Haftungsgrenze des Dienstleisters zu verweisen.
Dies ist in den Verkaufsbedingungen §6.2 festgelegt.
9. Fehlgeschlagene und verweigerte Lieferungen
9.1. Fehlgeschlagene Lieferung: Fehler des Dienstleisters oder Unmöglichkeit. Der Dienstleister versucht normalerweise eine erneute Zustellung oder hält die Palette in einem Depot zur Abholung bereit. Wenn der erste Versuch wegen eines Fehlers des Dienstleisters, eines Zugangsproblems auf Seiten des Dienstleisters oder höherer Gewalt (Wetter verhindert sichere Lieferung) scheitert, ist die erneute Zustellung für Sie kostenfrei.
9.2. Fehlgeschlagene Lieferung: Ihre Verantwortung. Wenn der Zustellversuch scheitert, weil Ihre Adressdaten ungenau, unvollständig oder der Ort nicht zugänglich ist (fehlender Torcode, eingeschränkte Zufahrtszeiten usw.), geht die erneute Zustellung zu Ihren Kosten (€50–€150 Zuschlag für erneute Zustellung, je nach Region und Dienstleister). Wenn Sie die Adresse innerhalb des Aufbewahrungsfensters des Dienstleisters (typischerweise 5–7 Werktage) nicht korrigieren und die Bohle an das Partnerlager zurückgeht, berechnen wir Rückfracht und erneute Versandgebühren, wenn Sie erneut zustellen lassen möchten.
9.3. Verweigerte Lieferung mit berechtigtem Grund. Wenn Sie die Lieferung verweigern, weil Palette oder Bohle sichtbar beschädigt sind (siehe §7.2), wird dies nicht als Rückgabe behandelt; es ist ein Haftungsanspruch gegen den Dienstleister. Vermerken Sie "verweigert, beschädigt" auf dem Schein, fotografieren Sie und schreiben Sie an office@korena.eu. Wir koordinieren mit dem Dienstleister; Sie können auch direkt unter der Haftungsgrenze des Dienstleisters Anspruch stellen (typischerweise €2 pro kg oder ca. €5,000 pro Palette, je nach Dienstleister).
9.4. Verweigerte Lieferung ohne Grund (Meinungsänderung). Wenn Sie die Lieferung einer konformen, unbeschädigten Bohle verweigern, wird dies als Rückgabe wegen Meinungsänderung behandelt. Für Verbraucher siehe Widerrufsrichtlinie (14-Tage-Fenster; Sie zahlen Rückversand). Für Geschäftskäufer siehe §5.4 der Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung (kein Widerrufsrecht; Sie tragen die Kosten Ihres Vertragsverstoßes).
10. Besondere Situationen
10.1. Direktversand an einen Dritten, z. B. Lieferung direkt an eine Baustelle, Werkstatt oder Lagerstätte statt an die Adresse des Käufers, wird unterstützt. Der Dritte handelt für Zwecke von Lieferung und Prüfung als Beauftragter des Käufers. Name und Telefonnummer des Dritten müssen vor der Bestellung bereitgestellt werden, damit der Dienstleister den richtigen Empfänger kontaktieren kann. Prüfungspflichten nach §7 gelten als durch den Dritten in Ihrem Namen erfüllt; Sie bleiben für ungenaue Adress- oder Kontaktdaten verantwortlich.
10.2. Abholung aus dem Partnerlager ist grundsätzlich nach Vereinbarung möglich, wenn Sie die Waren mit eigenem Transport abholen. Dies ist ein manueller Ablauf. Kontaktieren Sie office@korena.eu vor Aufgabe der Bestellung, um die Adresse des Partnerlagers zu erhalten und den Zeitpunkt zu vereinbaren. Abholung ändert den Grundvertrag nicht: "Маршъл Лабс" ЕООД (KORENA) bleibt Verkäufer. Das Risiko geht auf Sie über, sobald Sie im Lager Besitz ergreifen. Die Haftung für Rückversand, soweit nach Gewährleistung oder Widerruf anwendbar, bleibt dieselbe wie bei jeder Lieferung.
10.3. Kombinierte Bestellungen mit Bearbeitungsoptionen. Wenn Sie Bearbeitungsleistungen bestellt haben (Abrichten / Hobeln / Zuschnitt nach Liste / Bookmatch / Kistenverpackung), beginnt die im Checkout angezeigte Lieferzeit an dem Tag, an dem die Bohle nach Bearbeitung versandbereit ist. Bearbeitung dauert typischerweise 5–10 Werktage nach Annahme der Bestellung, abhängig von Arbeit und Zeitplan des Lagers. Transportzeit kommt hinzu. Gesamtdauer = Bearbeitungszeit + Transportzeit. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn die Bohle zur Abholung durch den Dienstleister bereit ist.
11. Lieferverzögerung und Recht zur Beendigung
Wenn wir nicht innerhalb der in Ihrer Bestellung genannten Lieferzeit liefern:
11.1. Sie können eine zusätzliche angemessene Lieferfrist setzen, passend zu den Umständen. Diese sollte mindestens 10 Werktage betragen, sofern keine Notlage eine kürzere Frist erfordert. Sie können die zusätzliche Frist schriftlich (E-Mail an office@korena.eu) oder mündlich setzen; wir bestätigen den Eingang.
11.2. Wenn wir dann nicht innerhalb Ihrer zusätzlichen Frist liefern, können Sie den Vertrag beenden und eine vollständige Erstattung aller gezahlten Beträge (einschließlich Zuschlägen, Bearbeitungsgebühren oder sonstiger Kosten) innerhalb von 14 Tagen erhalten, gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie Art. 18(2).
11.3. Wir melden uns typischerweise proaktiv innerhalb von 15 Werktagen, nachdem wir eine Verzögerung bemerken, um ein neues Lieferdatum zu vereinbaren oder eine Lösung zu arrangieren. Das Recht in §11.2 gehört Ihnen aber unabhängig davon, ob wir Sie zuerst kontaktieren.
11.4. Höhere Gewalt. Wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückgeht (Krieg, Pandemie, Naturkatastrophe, Hafenstreik, regulatorische Blockade, Insolvenz des Dienstleisters), wird die Lieferzeituhr angehalten. Ihr Recht nach §11.2 bleibt bestehen: Wenn wir nach Ende der höheren Gewalt innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen zusätzlichen Frist weiterhin nicht liefern, können Sie beenden.
12. Sprachen
Diese Richtlinie ist auf Englisch verfasst. Übersetzungen können auf der Website verfügbar gemacht werden. Soweit gesetzlich erforderlich, insbesondere für Verbraucher mit Wohnsitz in Bulgarien, ist die bulgarische Übersetzung verbindlich.
13. Verwandte Richtlinien
Diese Versandrichtlinie ist Teil der vorvertraglichen Informationen und wird in die Verkaufsbedingungen einbezogen. Sie verweist auf:
- Richtlinie zu Rückgaben und Gewährleistung: Rechtsbehelf bei Schaden bei Ankunft, Nichtkonformitätsansprüche, Gewährleistungsumfang.
- Widerrufsrichtlinie: 14-tägige Rückgabe wegen Meinungsänderung (nur Verbraucher); Rückversandkosten.
- Richtlinie zu Holzherkunft und EUDR: EUDR Due-Diligence-Anforderungen und Rückverfolgbarkeit für in den Anwendungsbereich fallende Holzprodukte, die in die EU versandt werden.
- Verkaufsbedingungen: Risikoübergang (§6.2), Mechanik bei Lieferverzug (§6.4), B2B-Haftung, Zahlungsbedingungen.
Zuletzt geprüft: 2026-07-21 · Nächste Prüfung: 2027-04-30 (oder früher bei Auslöser).